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Tip für die Steuererklärung

Tip für die Steuererklärung 
Einspruch einlegen wenn die 300 Euro Energiekostenpauschale auf das Einkommen angerechnet wird.
Einspruchbegründung: AZ.14K1425/23E
Da wird der Staat wohl wieder ein auf die Nuss bekommen!
Aber was will man von der Regierung erwarten?

Kommentare

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Spaghettifreak 05.11.2023 12:31
Den Einspruch sollte man als Rentner generell einlegen, wegen Doppelbesteuerung. Und Überweisungen nur unter Vorbehalt wegen Rechtswidrigkeit tätigen.
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