Tip für die Steuererklärung
04.11.2023 19:34
Tip für die Steuererklärung
04.11.2023 19:34
Tip für die Steuererklärung
Einspruch einlegen wenn die 300 Euro Energiekostenpauschale auf das Einkommen angerechnet wird.
Einspruchbegründung: AZ.14K1425/23E
Da wird der Staat wohl wieder ein auf die Nuss bekommen!
Aber was will man von der Regierung erwarten?
Einspruchbegründung: AZ.14K1425/23E
Da wird der Staat wohl wieder ein auf die Nuss bekommen!
Aber was will man von der Regierung erwarten?
Kommentare
Schreib auch du einen Kommentar
Spaghettifreak 05.11.2023 12:31
Den Einspruch sollte man als Rentner generell einlegen, wegen Doppelbesteuerung. Und Überweisungen nur unter Vorbehalt wegen Rechtswidrigkeit tätigen.