So sieht Demokratie in DEUTSCHLAND aus
17.09.2026 19:30
So sieht Demokratie in DEUTSCHLAND aus
17.09.2026 19:30
So sieht Demokratie in DEUTSCHLAND aus
Hier die KI zu dem Beitrag der 2 Toten und das Strafmaß dazu.
Würdest du Jungfrau den politischen Teil, die Meinungsmache weg lassen wäre der Artikel interessant.
Ich habe den konkreten Fall und die aktuelle Berichterstattung zum Urteil vom 16. September 2026 geprüft. Der Artikel enthält einen realen und sehr schweren Unfall, aber er vermischt korrekte Tatsachen mit zugespitzten bzw. teilweise falschen Angaben und hängt daran anschließend eine politische Deutung, die durch den konkreten Fall nicht belegt wird.
Was stimmt – und was nicht?
Behauptung Einordnung
Zwei 23-jährige Zwillingsbrüder starben Richtig.
Ein weiterer junger Mann verlor ein Bein Richtig. Er wurde schwer verletzt; ein Unterschenkel musste amputiert werden.
Mohammad S. ist Syrer Richtig, soweit die Berichterstattung ihn als Syrer bezeichnet.
Er fuhr deutlich zu schnell Richtig. Erlaubt waren 50 km/h. Das Gericht bzw. die Berichterstattung nennt mindestens 75 km/h.
Er fuhr möglicherweise 87 km/h Mit Vorsicht zu betrachten. 87 km/h wird in der BILD-Berichterstattung bzw. in früheren Angaben genannt; die aktuellere Berichterstattung zum Urteil spricht von mindestens 75 km/h.
Er hatte vorher Lachgas konsumiert Richtig.
Das Lachgas war Ursache des Unfalls Nein bzw. nicht nachgewiesen. Im Prozess wurde festgestellt, dass er zum Unfallzeitpunkt nicht mehr unter einer relevanten Lachgaswirkung stand.
Er fuhr nach dem Unfall weiter Richtig. Das ist ein besonders wichtiger Teil des Falles.
Der schwer verletzte Mann wurde weiter mitgeschleift Richtig. Berichte sprechen von etwa 150 Metern Weiterfahrt; der Roller blieb unter dem Fahrzeug hängen.
Er wurde wegen versuchten Mordes verurteilt Richtig. Und zwar gerade im Zusammenhang mit dem Verhalten nach dem Unfall.
Urteil: drei Jahre Haft Richtig.
Zusätzlich 350.000 € an den Überlebenden Richtig, zuzüglich 5 % Zinsen.
Die Staatsanwaltschaft wollte 8 Jahre Richtig.
Die Verteidigung wollte maximal 2 Jahre auf Bewährung Richtig.
Das Urteil ist bereits endgültig Nein. Nach der derzeitigen Berichterstattung ist es noch nicht rechtskräftig.
Die wichtigsten Punkte sind damit tatsächlich keine erfundene Geschichte. Das Urteil von drei Jahren gibt es tatsächlich.
Der entscheidende Punkt: Warum nur drei Jahre trotz „versuchten Mordes“?
Hier wird der Facebook-/Telegramtext besonders irreführend.
Das Gericht hat nicht gesagt, dass zwei Menschen zu Tode gefahren wurden und dafür lediglich drei Jahre wegen fahrlässiger Tötung verhängt werden.
Die Konstruktion des Urteils ist vielmehr:
fahrlässige Tötung der beiden Zwillinge
fahrlässige Körperverletzung
versuchter Mord am überlebenden Mann
Der Mordvorwurf bezog sich nach der Berichterstattung nicht darauf, dass er die Zwillinge absichtlich totfahren wollte. Dafür sah das Gericht keine Grundlage. Entscheidend war vielmehr sein Verhalten nach dem Zusammenstoß.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass er den Unfall wahrgenommen hatte, trotzdem weiterfuhr und keinen Notruf absetzte. Dadurch nahm er den Tod des schwer verletzten Mannes zumindest billigend in Kauf. Das Gericht sah darin das Mordmerkmal der Verdeckung einer anderen Straftat.
Das ist juristisch ein erheblicher Unterschied.
---
Warum sind drei Jahre trotzdem möglich?
Das ist wahrscheinlich der interessanteste Punkt des ganzen Falls.
Das deutsche Strafrecht sieht für Mord grundsätzlich lebenslange Freiheitsstrafe vor. Bei einem Versuch kann das Gericht die Strafe allerdings erheblich mildern.
Hier kam außerdem hinzu, dass der Mordvorwurf lediglich den versuchten Mord durch Unterlassen nach dem Unfall betraf und nicht einen vorsätzlichen Angriff, bei dem der Täter die Opfer bewusst mit dem Auto töten wollte.
Das Gericht hat offenbar außerdem den massiven Unfallschock, die spätere Rückkehr und Selbststellung sowie seine Reue berücksichtigt. Die Richterin sagte laut mehreren Berichten, die Kammer habe „echte Reue und Verzweiflung“ festgestellt.
Das bedeutet nicht, dass man das Urteil gutheißen muss. Man kann durchaus sachlich diskutieren, ob drei Jahre für die Gesamtheit der Folgen angemessen erscheinen. Das ist aber eine Bewertung des Urteils und nicht dasselbe wie die Behauptung, der Täter sei wegen zweier Todesfälle „nur“ mit drei Jahren davongekommen.
---
Eine interessante Ungereimtheit im Artikel: 87 oder 75 km/h?
Hier würde ich dem ursprünglichen Text tatsächlich einen Fehler bzw. zumindest eine unsaubere Darstellung vorwerfen.
BILD schreibt:
> „soll laut Gutachter mit bis zu Tempo 87“
Die aktuelle Frankfurter Berichterstattung zum Urteil schreibt dagegen ausdrücklich:
> „mindestens 75 statt der erlaubten 50 Kilometer pro Stunde“.
Das ist nicht dasselbe.
Es könnte durchaus sein, dass 87 km/h eine aus bestimmten Daten errechnete Maximalgeschwindigkeit war und 75 km/h die Geschwindigkeit an einer anderen Stelle bzw. die gerichtsfest festgestellte Mindestgeschwindigkeit. Dafür müsste man allerdings das schriftliche Urteil bzw. das vollständige Gutachten sehen.
Für einen Faktencheck würde ich deshalb nicht behaupten, dass 87 falsch ist, sondern:
> „Die aktuell berichtete gerichtliche Feststellung lautet mindestens 75 km/h; die im Beitrag genannten 87 km/h stammen aus früheren bzw. anderen Angaben und sollten nicht ohne das Gutachten als endgültige Feststellung dargestellt werden.“
---
Besonders problematisch ist der zweite Teil des Beitrags
Ab hier verlässt der Text die Ebene der Berichterstattung.
> „Dass sich Richterinnen, Staatsanwältinnen gerne einlullen lassen von migrantischen Verbrechern, ist nichts neues...“
Dafür liefert der Beitrag keinen Beleg.
Aus einem Urteil einer Richterin lässt sich nicht ableiten, dass Richterinnen sich generell von „migrantischen Verbrechern“ einlullen lassen.
Noch problematischer ist die anschließende Liste:
> „Richterin findet Axt-Syrer schuldunfähig“
„Richterin lässt Vergewaltiger laufen“
„Richterin: Nach Massaker Freispruch“ usw.
Das sind keine Belege für ein systematisches Verhalten deutscher Richterinnen, solange die jeweiligen Fälle nicht hinsichtlich Tatbestand, Beweislage, Gutachten, Rechtsgrundlage und Urteil überprüft werden.
Und selbst wenn einzelne Fehlentscheidungen oder ungewöhnlich erscheinende Urteile existieren, wäre daraus noch kein Zusammenhang mit der Herkunft der Angeklagten ableitbar.
---
„Suicidal Empathy“
Auch das ist im Artikel keine juristische oder wissenschaftlich etablierte Erklärung für diesen Fall.
„Suicidal empathy“ wird hier vielmehr als politischer Kampfbegriff bzw. ideologisches Deutungsmuster verwendet: Die Vorstellung, dass Institutionen aus übermäßiger Empathie gegenüber bestimmten Gruppen gegen die eigenen gesellschaftlichen Interessen handeln.
Das konkrete Urteil beweist eine solche These aber nicht.
Im Gegenteil: Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre Haft gefordert, während die Verteidigung sogar nur zwei Jahre auf Bewährung wollte. Das zeigt zunächst einmal einen ganz normalen strafprozessualen Konflikt zwischen Anklage, Verteidigung und Gericht.
---
Und dann kommt der entscheidende politische Sprung
Der Artikel endet mit:
> „Der gezielte Bevölkerungsaustausch“
Dafür gibt der Unfall überhaupt keinen Beleg.
Man kann über Migration, Integration, Ausländerkriminalität, Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen usw. sachlich diskutieren. Aber aus diesem einzelnen Verkehrsunfall folgt logisch nicht, dass es einen „gezielten Bevölkerungsaustausch“ gibt.
Das ist eine politische Interpretation, die an einen realen Kriminalfall angehängt wird.
Mein Gesamtfazit
Der Kern des Unfallberichts ist real. Zwei junge Männer starben, ein dritter wurde schwerst verletzt, Mohammad S. wurde zu drei Jahren Haft verurteilt und muss dem Überlebenden 350.000 € zahlen. Auch die Flucht bzw. Weiterfahrt nach dem Unfall und die Verurteilung wegen versuchten Mordes sind keine Erfindungen.
Aber der Beitrag ist kein neutraler Faktenbericht. Er arbeitet mit emotionalisierenden Formulierungen („nur 3 Jahre“, „Totraser“, „asoziales Verhalten“), vermischt teilweise unterschiedliche Geschwindigkeitsangaben und macht anschließend einen nicht belegten Sprung von diesem Einzelfall zu einer angeblich systematischen Bevorzugung migrantischer Straftäter und schließlich zum „Bevölkerungsaustausch“.
Und einen Punkt würde ich besonders hervorheben:
Das tatsächlich Bemerkenswerte am Urteil ist nicht, dass ein Gericht zwei Todesfälle „mit drei Jahren bestraft“ hätte. Bemerkenswert ist, dass dasselbe Gericht den Angeklagten zusätzlich wegen versuchten Mordes verurteilt hat und trotzdem insgesamt bei drei Jahren gelandet ist. Genau diese juristische Besonderheit müsste man sich anhand des vollständigen Urteils genauer anschauen.
Würdest du Jungfrau den politischen Teil, die Meinungsmache weg lassen wäre der Artikel interessant.
Ich habe den konkreten Fall und die aktuelle Berichterstattung zum Urteil vom 16. September 2026 geprüft. Der Artikel enthält einen realen und sehr schweren Unfall, aber er vermischt korrekte Tatsachen mit zugespitzten bzw. teilweise falschen Angaben und hängt daran anschließend eine politische Deutung, die durch den konkreten Fall nicht belegt wird.
Was stimmt – und was nicht?
Behauptung Einordnung
Zwei 23-jährige Zwillingsbrüder starben Richtig.
Ein weiterer junger Mann verlor ein Bein Richtig. Er wurde schwer verletzt; ein Unterschenkel musste amputiert werden.
Mohammad S. ist Syrer Richtig, soweit die Berichterstattung ihn als Syrer bezeichnet.
Er fuhr deutlich zu schnell Richtig. Erlaubt waren 50 km/h. Das Gericht bzw. die Berichterstattung nennt mindestens 75 km/h.
Er fuhr möglicherweise 87 km/h Mit Vorsicht zu betrachten. 87 km/h wird in der BILD-Berichterstattung bzw. in früheren Angaben genannt; die aktuellere Berichterstattung zum Urteil spricht von mindestens 75 km/h.
Er hatte vorher Lachgas konsumiert Richtig.
Das Lachgas war Ursache des Unfalls Nein bzw. nicht nachgewiesen. Im Prozess wurde festgestellt, dass er zum Unfallzeitpunkt nicht mehr unter einer relevanten Lachgaswirkung stand.
Er fuhr nach dem Unfall weiter Richtig. Das ist ein besonders wichtiger Teil des Falles.
Der schwer verletzte Mann wurde weiter mitgeschleift Richtig. Berichte sprechen von etwa 150 Metern Weiterfahrt; der Roller blieb unter dem Fahrzeug hängen.
Er wurde wegen versuchten Mordes verurteilt Richtig. Und zwar gerade im Zusammenhang mit dem Verhalten nach dem Unfall.
Urteil: drei Jahre Haft Richtig.
Zusätzlich 350.000 € an den Überlebenden Richtig, zuzüglich 5 % Zinsen.
Die Staatsanwaltschaft wollte 8 Jahre Richtig.
Die Verteidigung wollte maximal 2 Jahre auf Bewährung Richtig.
Das Urteil ist bereits endgültig Nein. Nach der derzeitigen Berichterstattung ist es noch nicht rechtskräftig.
Die wichtigsten Punkte sind damit tatsächlich keine erfundene Geschichte. Das Urteil von drei Jahren gibt es tatsächlich.
Der entscheidende Punkt: Warum nur drei Jahre trotz „versuchten Mordes“?
Hier wird der Facebook-/Telegramtext besonders irreführend.
Das Gericht hat nicht gesagt, dass zwei Menschen zu Tode gefahren wurden und dafür lediglich drei Jahre wegen fahrlässiger Tötung verhängt werden.
Die Konstruktion des Urteils ist vielmehr:
fahrlässige Tötung der beiden Zwillinge
fahrlässige Körperverletzung
versuchter Mord am überlebenden Mann
Der Mordvorwurf bezog sich nach der Berichterstattung nicht darauf, dass er die Zwillinge absichtlich totfahren wollte. Dafür sah das Gericht keine Grundlage. Entscheidend war vielmehr sein Verhalten nach dem Zusammenstoß.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass er den Unfall wahrgenommen hatte, trotzdem weiterfuhr und keinen Notruf absetzte. Dadurch nahm er den Tod des schwer verletzten Mannes zumindest billigend in Kauf. Das Gericht sah darin das Mordmerkmal der Verdeckung einer anderen Straftat.
Das ist juristisch ein erheblicher Unterschied.
---
Warum sind drei Jahre trotzdem möglich?
Das ist wahrscheinlich der interessanteste Punkt des ganzen Falls.
Das deutsche Strafrecht sieht für Mord grundsätzlich lebenslange Freiheitsstrafe vor. Bei einem Versuch kann das Gericht die Strafe allerdings erheblich mildern.
Hier kam außerdem hinzu, dass der Mordvorwurf lediglich den versuchten Mord durch Unterlassen nach dem Unfall betraf und nicht einen vorsätzlichen Angriff, bei dem der Täter die Opfer bewusst mit dem Auto töten wollte.
Das Gericht hat offenbar außerdem den massiven Unfallschock, die spätere Rückkehr und Selbststellung sowie seine Reue berücksichtigt. Die Richterin sagte laut mehreren Berichten, die Kammer habe „echte Reue und Verzweiflung“ festgestellt.
Das bedeutet nicht, dass man das Urteil gutheißen muss. Man kann durchaus sachlich diskutieren, ob drei Jahre für die Gesamtheit der Folgen angemessen erscheinen. Das ist aber eine Bewertung des Urteils und nicht dasselbe wie die Behauptung, der Täter sei wegen zweier Todesfälle „nur“ mit drei Jahren davongekommen.
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Eine interessante Ungereimtheit im Artikel: 87 oder 75 km/h?
Hier würde ich dem ursprünglichen Text tatsächlich einen Fehler bzw. zumindest eine unsaubere Darstellung vorwerfen.
BILD schreibt:
> „soll laut Gutachter mit bis zu Tempo 87“
Die aktuelle Frankfurter Berichterstattung zum Urteil schreibt dagegen ausdrücklich:
> „mindestens 75 statt der erlaubten 50 Kilometer pro Stunde“.
Das ist nicht dasselbe.
Es könnte durchaus sein, dass 87 km/h eine aus bestimmten Daten errechnete Maximalgeschwindigkeit war und 75 km/h die Geschwindigkeit an einer anderen Stelle bzw. die gerichtsfest festgestellte Mindestgeschwindigkeit. Dafür müsste man allerdings das schriftliche Urteil bzw. das vollständige Gutachten sehen.
Für einen Faktencheck würde ich deshalb nicht behaupten, dass 87 falsch ist, sondern:
> „Die aktuell berichtete gerichtliche Feststellung lautet mindestens 75 km/h; die im Beitrag genannten 87 km/h stammen aus früheren bzw. anderen Angaben und sollten nicht ohne das Gutachten als endgültige Feststellung dargestellt werden.“
---
Besonders problematisch ist der zweite Teil des Beitrags
Ab hier verlässt der Text die Ebene der Berichterstattung.
> „Dass sich Richterinnen, Staatsanwältinnen gerne einlullen lassen von migrantischen Verbrechern, ist nichts neues...“
Dafür liefert der Beitrag keinen Beleg.
Aus einem Urteil einer Richterin lässt sich nicht ableiten, dass Richterinnen sich generell von „migrantischen Verbrechern“ einlullen lassen.
Noch problematischer ist die anschließende Liste:
> „Richterin findet Axt-Syrer schuldunfähig“
„Richterin lässt Vergewaltiger laufen“
„Richterin: Nach Massaker Freispruch“ usw.
Das sind keine Belege für ein systematisches Verhalten deutscher Richterinnen, solange die jeweiligen Fälle nicht hinsichtlich Tatbestand, Beweislage, Gutachten, Rechtsgrundlage und Urteil überprüft werden.
Und selbst wenn einzelne Fehlentscheidungen oder ungewöhnlich erscheinende Urteile existieren, wäre daraus noch kein Zusammenhang mit der Herkunft der Angeklagten ableitbar.
---
„Suicidal Empathy“
Auch das ist im Artikel keine juristische oder wissenschaftlich etablierte Erklärung für diesen Fall.
„Suicidal empathy“ wird hier vielmehr als politischer Kampfbegriff bzw. ideologisches Deutungsmuster verwendet: Die Vorstellung, dass Institutionen aus übermäßiger Empathie gegenüber bestimmten Gruppen gegen die eigenen gesellschaftlichen Interessen handeln.
Das konkrete Urteil beweist eine solche These aber nicht.
Im Gegenteil: Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre Haft gefordert, während die Verteidigung sogar nur zwei Jahre auf Bewährung wollte. Das zeigt zunächst einmal einen ganz normalen strafprozessualen Konflikt zwischen Anklage, Verteidigung und Gericht.
---
Und dann kommt der entscheidende politische Sprung
Der Artikel endet mit:
> „Der gezielte Bevölkerungsaustausch“
Dafür gibt der Unfall überhaupt keinen Beleg.
Man kann über Migration, Integration, Ausländerkriminalität, Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen usw. sachlich diskutieren. Aber aus diesem einzelnen Verkehrsunfall folgt logisch nicht, dass es einen „gezielten Bevölkerungsaustausch“ gibt.
Das ist eine politische Interpretation, die an einen realen Kriminalfall angehängt wird.
Mein Gesamtfazit
Der Kern des Unfallberichts ist real. Zwei junge Männer starben, ein dritter wurde schwerst verletzt, Mohammad S. wurde zu drei Jahren Haft verurteilt und muss dem Überlebenden 350.000 € zahlen. Auch die Flucht bzw. Weiterfahrt nach dem Unfall und die Verurteilung wegen versuchten Mordes sind keine Erfindungen.
Aber der Beitrag ist kein neutraler Faktenbericht. Er arbeitet mit emotionalisierenden Formulierungen („nur 3 Jahre“, „Totraser“, „asoziales Verhalten“), vermischt teilweise unterschiedliche Geschwindigkeitsangaben und macht anschließend einen nicht belegten Sprung von diesem Einzelfall zu einer angeblich systematischen Bevorzugung migrantischer Straftäter und schließlich zum „Bevölkerungsaustausch“.
Und einen Punkt würde ich besonders hervorheben:
Das tatsächlich Bemerkenswerte am Urteil ist nicht, dass ein Gericht zwei Todesfälle „mit drei Jahren bestraft“ hätte. Bemerkenswert ist, dass dasselbe Gericht den Angeklagten zusätzlich wegen versuchten Mordes verurteilt hat und trotzdem insgesamt bei drei Jahren gelandet ist. Genau diese juristische Besonderheit müsste man sich anhand des vollständigen Urteils genauer anschauen.
Kommentare
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Leelou 17.09.2026 20:22
Ach Knatter, ich finde deine Mühe, die du dir machst, richtig toll. Aber ganz ehrlich, es sind Perlen vor die Säue! Dieser Typ ist unwiderruflich gefährlicher als all die Leute, die er hier tagtäglich anprangert. Aber so funktioniert unsere Welt. Es muss immer einen Deppen geben, der die Gerüchte weiter trägt. So war das untere Volk schon immer. Es macht einigen sogar Spaß solche Fake News zu streuen. Einfach nur, weil man es kann.
knattersack 17.09.2026 20:30
Leelou nach dir keine Gedanken über meine Mühe.
Mich regen solche Artikel zum recherchieren an und manchmal ist es echt interessant.
Sein Artikel über die Kündigung der Oberärztin wegen AFD Mitgliedschaft hat 10 Seiten Text und 5 nachfragen von mir gegeben.
Wenn ich nur einen zum Nachdenken mit meinen Artikeln bringe habe ich schon gewonnen.
Mich regen solche Artikel zum recherchieren an und manchmal ist es echt interessant.
Sein Artikel über die Kündigung der Oberärztin wegen AFD Mitgliedschaft hat 10 Seiten Text und 5 nachfragen von mir gegeben.
Wenn ich nur einen zum Nachdenken mit meinen Artikeln bringe habe ich schon gewonnen.
Jetzt
Nein – die 350.000 € zahlt nicht automatisch der Staat bzw. der Steuerzahler. Das ist ein zivilrechtlicher Anspruch des schwer verletzten Mannes gegen den Verurteilten.
Der entscheidende Punkt ist aber: Ob der Geschädigte die 350.000 € tatsächlich vollständig bekommt, hängt von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Verurteilten und gegebenenfalls von Versicherungen ab.
In diesem konkreten Fall
Das Landgericht Frankfurt hat Mohammad S. zusätzlich zur dreijährigen Freiheitsstrafe zu 350.000 € Schmerzensgeld verurteilt.
Interessant ist dabei eine Information von RTL: Die Versicherung des Verletzten hatte bereits 150.000 € geleistet. Die 350.000 € aus dem Urteil kommen also nicht einfach als zusätzliche 350.000 € auf dieses Geld oben drauf; Versicherungsleistungen können auf entsprechende Schadensersatzansprüche angerechnet bzw. auf den Versicherer übergegangen sein.
Aber woher soll ein junger Mann 350.000 € nehmen?
Wenn er das Geld nicht hat, kann das Gericht nicht einfach 350.000 € aus der Staatskasse auszahlen.
Der Geschädigte hat grundsätzlich einen vollstreckbaren Zahlungsanspruch. Ist beim Schuldner beispielsweise nur ein geringes Einkommen vorhanden, kann eine Zwangsvollstreckung entsprechend wenig oder gar nichts einbringen.
Das kann dann beispielsweise bedeuten:
vorhandenes Vermögen wird gepfändet,
pfändbares Einkommen wird gepfändet,
späteres Einkommen oder Vermögen kann ebenfalls herangezogen werden,
der Anspruch bleibt grundsätzlich bestehen,
Zinsen laufen weiter.
Mit anderen Worten: Eine solche Verurteilung kann den Täter finanziell ein Leben lang begleiten, auch wenn er zunächst keinen Cent zahlen kann.
Die staatliche Justiz stellt also nicht einfach fest: „Der Mann bekommt 350.000 €“ und überweist das Geld anschließend selbst.
Und wenn er überhaupt nichts besitzt?
Dann kann es tatsächlich passieren, dass der Geschädigte zunächst nur einen Teil oder sogar gar nichts bekommt.
Das ist ein wichtiger Unterschied zwischen:
„Das Gericht spricht 350.000 € zu“
und
„Der Geschädigte erhält 350.000 € auf seinem Konto.“
Das zweite folgt aus dem Urteil keineswegs automatisch.
Auch die offizielle Justiz weist ausdrücklich darauf hin, dass ein gerichtlich festgestellter Geldanspruch nicht durch Prozesskostenhilfe übernommen wird.
---
Was ich hier besonders interessant finde
Wir könnten einmal versuchen, die Versicherungsseite dieses konkreten Falls genauer auseinanderzunehmen:
1. Welche Versicherung hat die bereits gezahlten 150.000 € geleistet?
2. Haftet möglicherweise die Kfz-Haftpflichtversicherung des Toyota?
3. Muss Mohammad S. deshalb persönlich tatsächlich die 350.000 € aufbringen – oder übernimmt letztlich zumindest einen großen Teil die Versicherung?
4. Was passiert mit den Ansprüchen des schwerbehinderten Opfers auf lebenslange Behandlung, Verdienstausfall, Pflege, Umbauten usw.?
Gerade Punkt 2/3 dürfte die Frage „zahlt das am Ende der Täter oder die Allgemeinheit?“ wesentlich verändern.