40 Gold Logo

2 G Regelung erweist sich als nutzlos...?

2 G Regelung erweist sich als nutzlos...? 
"Trotz 2G-Bedingungen haben sich bei einer Party in Münster mittlerweile bereits 72 Besucher mit Corona infiziert. Weitere Ansteckungen sind wahrscheinlich, sagt die Stadtverwaltung. Verstöße vonseiten der Clubbetreiber oder bei den Impfnachweisen können bisher nicht festgestellt werden.

Die Zahl der bekannt gewordenen Corona-Infektionen unter den Besuchern der "2G"-Clubparty in Münster ist auf 72 gestiegen. Davon kämen 55 Gäste aus Münster, die übrigen Personen wohnten in der erweiterten Region, teilte die Stadt mit. "Auch ein Mitarbeiter des Clubs ist infiziert", hieß es.

Insgesamt hatten am 3. September rund 380 Menschen an der Partynacht teilgenommen. Für den Zutritt galt die 2G-Regel, das heißt, nur Geimpfte oder Genesene wurden reingelassen. "Weitere Ansteckungen sind wahrscheinlich, da vereinzelt noch Infektionsmeldungen mit Bezug zu dem Club-Event eintreffen." Auf die Infektion aufmerksam geworden seien die Betroffenen aufgrund milder Symptome oder durch eine Meldung ihrer Corona-Warn-App auf dem Smartphone. Die Impfung schütze zwar vor einer schweren Erkrankung, eine Ansteckung und weitere Übertragungen seien hingegen nicht auszuschließen, betonte Krisenstabsleiter Wolfgang Heuer vergangene Woche.

Von den Infizierten aus Münster forderte das Gesundheitsamt Impfnachweise an. Bisher hätten keine Verstöße bei den Impfnachweisen festgestellt werden können, berichtete die Stadt. Auch sonst habe sich der Club nach bisherigem Kenntnisstand an die rechtlichen Rahmenbedingungen und behördlichen Auflagen gehalten."


Quelle:
https://amp.n-tv.de/panorama/Noch-mehr-Infizierte-nach-2G-Party-in-Muenster-article22803524.html


Warum wird über eine 2G Regelung debattiert, wenn sie sich jetzt schon als unwirksam und nutzlos darstellt? Infektion finden trotz 2 G Regel statt, vgl. obigen Beitrag von NTV. 

Wenn Sicherheit eine Rolle spielen soll, dann müssten alle vorher getestet werden, da eine zurückliegende Impfung und Genesung kaum etwas mit der aktuellen gesundheitlichen Situation zu tun hat... so ist meine Schlussfolgerung aus dem o.g. Artikel. 

Wenn der Staat regulierend in die Freiheitsrechte eingreift, dann müssen diese Maßnahmen wirksam,  erforderlich und angemessen sein.
Nach dem o.g. Beispiel ist aber bei der 2 G Regel schon die Wirksamkeit nicht gegeben, da sie nicht wirksam vor Infektioen schützt. Somit wäre eine solche staatliche Regelung verfassungswidrig, da in unzulässiger Weise mit einer unwirksamen Maßnahme in Freiheitsrechte eingegriffen wird.

Oder sehe ich das falsch? 🤔

Kommentare

Schreib auch du einen Kommentar
 
(Nutzer gelöscht) 16.09.2021 22:17
...
weiße KroneJetzt kostenlos registrieren