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Das "Gscheidle" - der Neunmalkluge

Das "Gscheidle" - der Neunmalkluge
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Ein User, der sich anscheinend für besonders klug hält, meldet sich immer wieder neu an, postet eine Reihe diffamierender Kommentare und meldet sich danach gleich wieder ab. 

Er glaubt offensichtlich, damit einer Feststellung seiner Identität entgehen zu können.

Wenn dem so wäre, könnte das ein ganz gewaltiger Irrtum sein.

Auch bei 40Gold wird zu jedem einzelnen Kommentar (unter anderem) die IP-Adresse des Anschlusses gespeichert, über die der Kommentar abgesetzt wurde. 

Über diese IP-Adresse kann der Staatsanwalt im Falle eines Strafantrages im Normalfall den Urheber ermitteln. 

Zu einem Kommentar, der in einem Blog mit "(Nutzer gelöscht)" ausgewiesen ist, kann in gleicher Weise auf die IP-Adresse zugegriffen werden, wie beim Kommentar eines Users, der mit Profil und Foto erscheint. 

Das User-Profil, egal ob aktiv oder gelöscht, ist für die Ermittlung des Urhebers eines Kommentars ohne jegliche Relevanz. 

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Kommentare

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TheSecretEyesOfMI6 11.10.2025 01:16
Es nutzt auch nichts, durch Rücksetzung des Routers oder temporäre Deaktivierung der SIM-Karte für jeden Kommentar eine neue IP-Adresse zu generieren, da auch die neue IP-Adresse dem Anschluss des Urhebers zugeordnet wird.
 
Jungfrau1 11.10.2025 03:04
Was ist wenn verschiedene Personen den Rechner benutzen und sich hier unter gleichen Zugang einloggen. Wie weist man nach, wer da geschrieben hat.
 
TheSecretEyesOfMI6 11.10.2025 03:35
Ein damit befasster Anwalt oder Staatsanwalt kann dir diese Frage bestimmt beantworten.

Denkbar wäre beispielsweise, dass der Anschlussinhaber Auskunft geben muss.
 
TheSecretEyesOfMI6 11.10.2025 04:03
Neben der IP-Adresse kann der Betreiber einer Webseite auf eine ganze Reihe weiterer Daten zugreifen, die beispielsweise Rückschlüsse auf das benutzte Gerät zulassen. 

Im Netz gibt es diverse Tools, die anzeigen, welche Informationen zum Rechner, Smartphone, benutzter Software, installierter Schriftarten usw. der Betreiber einer Webseite erhalten kann.
 
2LostBetween 11.10.2025 11:17
..die IP ermittelt also den Standort und den User... aha
 
Motor 11.10.2025 23:55
2LostBetween: Wer lesen kann, ist im Vorteil! Der Staatsanwalt kann wegen der übermittelten IP-Adresse den User ermitteln! Unfassbar, daß es Menschen gibt, die einen Computer benutzen, aber von selbigen keine Ahnung haben!
 
PetitCoquin 12.10.2025 12:01
Unfassbar dass Du keine Ahnung mit dem verbreiten von alten Kamellen verwechselst.. und eine IP ist nicht in Stein gemeiselt Herr Oberschlau... ich denke Du brauchst mal einen Ölwechsel...
 
(Nutzer gelöscht) 12.10.2025 12:11
Bauer Bieberich du selbst hast doch nur allenfalls Halbwissen!
Die IP-Adresse könnte man z.B. durch Einsatz von Proxies verschleiern.
Auch die UserAgent Informationen könnte man manipulieren.
Und selbst wenn Ermittler die öffentliche IP-Adresse ermittelt hätten, so wüssten sie damit nicht die private Rechneradresse im Netzwerk.
 
TheSecretEyesOfMI6 12.10.2025 12:13
@PetitCoquin

Dein Post ist ein Zeugnis dafür, dass du anscheinend im Tal der Ahnungslosen lebst. 

Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
 
TheSecretEyesOfMI6 12.10.2025 12:17
@melder

Man könnte .... das stimmt schon. 

Aber wer von den "Normalusern" hat auch nur die Spur einer Ahnung davon, wie das funktioniert. 

Und macht man dabei unbewusst einen Fehler, war die Verschleierungstaktik für die Katz
 
(Nutzer gelöscht) 12.10.2025 12:17
Geh einfach mit ner grossen Mütze in ein Internetcaffee , wo dich keiner kennt
 
TheSecretEyesOfMI6 12.10.2025 12:20
Das gerade abgesetzte Post von "Nutzer gelöscht" wird leider nicht angezeigt.
 
TheSecretEyesOfMI6 12.10.2025 12:44
@LostBetween

Dein diffuses Halbwissen ist fast grenzenlos.
Habe keine Lust mich damit auseinanderzusetzen.

Deshalb bist du jetzt hier raus.
 
Jungfrau1 12.10.2025 14:20
Trotzdem wissen die immer noch nicht wenn 2 Personen den selben Rechner benutzen wer von den zweien der Täter ist .Und wenn beide sagen der andere wars dann im zweifelsfall für den Angeklagten.
 
TheSecretEyesOfMI6 12.10.2025 14:25
Es gibt dazu sicher schon Rechtsprechung, an der sich die Gerichte orientieren.

Womöglich kann der Anschlussinhaber über die sogenannte "Störerhaftung" in irgendeiner Form in Anspruch genommen werden.
 
TheSecretEyesOfMI6 13.10.2025 03:52
Wer testen möchte, ob ihn der Staatsanwalt als Urheber einer Beleidigung etc. ermitteln kann, hat hier sicher die Gelegenheit dazu.

Er muss jedoch damit rechnen, dass ihn dieser Test mehrere Tausend Euro kosten kann.

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